DIN EN 1090 - Was ist das überhaupt?


Die Einführung dieser Norm bringt einige Änderungen für den Metallbau. Metallbaubetriebe müssen bei Schweißarbeiten im bauaufsichtlichen Bereich europaweit gültige technische Standards erfüllen.

Aufträge für Metallbauarbeiten (z.B. geschweißte Stahltragwerke) dürfen nur noch an solche Fachbetriebe(*) vergeben und von diesen angenommen werden, die die Anforderungen der DIN EN 1090 erfüllen und von einer anerkannten Stelle geprüft und zertifiziert sind.

 

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Fachbetrieb verpflichtet, sein Produkt mit einer Leistungsbeschreibung und einer CE-Kennzeichnung zu versehen, eine nicht vorhandene CE-Kennzeichnung ist ein schwerwiegender Mangel und baurechtlich sehr problematisch. (siehe LG Mönchengladbach, Urteil vom 17. Juni 2015, Az.:4 S 141/14)

 

Um nach der DIN EN 1090 zu arbeiten, stellt unser Fertigungshandbuch eine wichtige Grundlage dar. Darin sind sämtliche relevanten Abläufe geklärt, z.B. die WPK (werkseigene Produktionskontrolle). Dies bedeutet eine ständige Eigenüberwachung der Produktion. Wir dokumentieren die Produktion und Überwachung detailliert um sicherzustellen, dass die Produkte die geforderten Leistungsmerkmale aufweisen. Damit ermöglichen wir, dass die Anforderungen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie umgesetzt und die darunter fallenden Produkte mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden.

 

(*) Die vom Fachbetrieb zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der Ausführungsklasse (EXC) der DIN EN 1090-2.

In Abhängigkeit von der Beanspruchung des Tragwerkes, Stahlwerkstoffes, Schweißverfahrens und anderen Kriterien wird in vier Ausführungsklassen von EXC 1 bis EXC 4 unterteilt.

- Die Klasse EXC 1 umfasst vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahlwerkstoffen. (z.B.: Treppe und Geländer in einem Einfamilienhaus, Vordach an einem landwirtschaftlichen Gebäude)

- Die Klasse EXC 2 gilt für vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind. (z.B. Treppengeländer in einem Mehrfamilienhaus)

- Die Klasse EXC 3 gilt für vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Trag­werke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700.

- Die Klasse EXC 4 gilt alle Tragwerke der Klasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt bei erforderlichem Ermüdungsfestigkeitsnachweis.

 

Grundlage für sämtliche in den Geltungsbereich der DIN EN 1090 fallenden Arbeiten ist eine statische Berechnung. Diese Berechnung muss folgende Angaben enthalten: Berechnung nach Eurocode, Schadensfolgeklasse und Ausführungsklasse (EXC) nach EN 1090.